Startseite Foren Fanclub OMXFC Gründung Offizieller MADDRAX Fanclub Antwort auf: Gründung Offizieller MADDRAX Fanclub

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McNamara
Administrator

      @Heulergriep:

      Zu §2: …von Fans der Romanserie MADDRAX-Die dunkle Zukunft der Erde, sollte um „sowie deren Spin Offs“ erweitert werden.

      Hierzu möchte ich einwerfen, dass Bastei selbst da keine Trennung macht. Die haben eine geschützte Wort-  und Bildmarke MADDRAX eintragen lassen. Keine für MM, DVdT oder 2012. Natürlich gehören die trotzdem dazu. Im weitesten Sinne sogar die Serie “Die Abenteurer”, weil sich zumindest das Serienuniversum geteilt wird.

      …Förderung der Volksbildung (was ist damit gemeint?, könnte falsch verstanden werden!)

      Hier ist natürlich die Volksbildung im Sinne von Bildung gemeint. Wir bilden kein neues Volk, aber ein Volk kann auch mal etwas Bildung vertragen. 😉
      Ganz im Ernst: Das nennt sich einfach so. Hauptsächlich haben wir diesen Zweck in die Satzung aufgenommen um im Zweifelsfall irgendwann mal die Gemeinnützigkeit beantragen zu können, falls dies erforderlich sein sollte. Aktuell haben wir uns zwar mehrheitlich gegen eine Anerkennung der Gemeinnützigkeit ausgesprochen, aber um nicht die Satzung ändern zu müssen, wenn es mal anders kommen sollte, haben wir die Satzung bereits so formuliert, dass dies grundsätzlich ohne Satzungsänderung passieren kann. Siehe dazu auch § 52 Abs. 2 Nr. 7 Abgabenordnung – da wird genau diese “Volksbildung” als Förderungsgrund genannt.

      Zu §3 Ehrenmitgliedschaften …wird mit der fünften Veröffentlichung… (finde ich besser)

      Auch darüber wurde bereits diskutiert und abgestimmt. Die Begründung warum wir uns auf 3 einigen konnten, war, dass aus den 23 jahren Seriengeschichte ziemlich eindeutig abgelesen werden kann, dass es Autoren gab, die 1-2 Veröffentlichungen für MADDRAX geschrieben haben, aber dann nie wieder gesehen wurden, aber sobald ein:e Autor:in die 3 Veröffentlichungen überschritten hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass weitere Folgen werden.

      Zu §4 Mitgliedsbeiträge, Beitragshöhe, nur monitär, Bankeinzug?                                  Was ist wenn keine Beiträge gezahlt, eingezogen werden können?

      Es gibt keine Beitragshöhe. Auch hier wurde nach öffentlicher Diskussion und anschließender Abstimmung entschieden, dass wir frei wählbare Mitgliedsbeiträge in die Satzung mit aufnehmen wollen. Wir wollen ein moderner Verein sein und vor allem wollen wir möglichst vielen Fans die Möglichkeit geben Mitglied zu werden. Ich habe in den letzten Monat einen dummy für eine Webseite entwickelt, auf der man dann zukünftig seine Mitgliedschaft verwalten und seinen Mitgliedsbeitrag mit einer von drei Stufen auswählen kann. Natürlich mit kleinen Vorteilen für Leute, die eine der höheren Mitgliedschaftsstufen wählen. Diesen Prototyp würde ich gerne bei der Gründungsversammlung vorstellen.

      Zu §5 Austritt: Beim Austritt ist keine Rückforderung von Beiträgen möglich.

      Genau das meint der Satz “Eine Rückzahlung von bereits geleisteten Mitgliedsbeiträgen ist nicht vorgesehen.” Steht so bereits in der vorläufigen Satzung drin. Oder verstehe ich da deinen Änderungsvorschlag falsch?

      Zu §6 Vorstand/ Organe: Beschreibung der Ämter, Versicherung Haftung, Haftungsausschluss, Geldliche Zuwendungen, Aufwandentschädigungen?

      Die Haftung regelt das BGB. Angefangen mit § 31. Z. B. haftet der Verein als juristische Person mit dem Vereinsvermögen.
      Den Rest haben wir absichtlich nicht so detailliert geregelt. Hierzu gab es einige Diskussionen, aber letzten Endes ist es so, dass wir einen Vorstand wählen. Wie dieser Vorstand dann seinen Job macht ist erstmal ihm überlassen. Aber würden wir jemanden wählen, dem wir nicht zutrauen das eigenmotiviert mit bestem Wissen und Gewissen zu machen? Hier bin ich persönlich ganz klar dafür, dem Vorstand zu vertrauen, wenn man ihn schon wählt und nicht bis ins kleinste Detail die Aufgaben aufzudröseln. Es ergeben sich schon die Mindestanforderungen aus dieser Satzung. So zum Beispiel der Versand des Newsletters oder der Kassenbericht.
      Und einen Beirat von Verlagsseite wird es nicht geben. Die Kommunikation dazu lief bereits und der Markennutzungsvertag zwischen Verlag und Verein liegt auch bereits zur Unterschrift durch en Vorstand bereit.

      Zu §7 besser Wahlen: Wie läuft die Wahl ab, geheim, Handzeichen, benötigte Mehrheiten?

      Auch dies haben wir bewusst nicht in Stein gemeißelt. Gerade in der letzten Pandemie hat sich gezeigt, dass Mitgliederversammlungen auch mal online stattfinden müssen. Wenn wir dann das Wahlverfahren zu eng geregelt haben und wir doch mal eine Wahl online durchführen müssen, dann müssen wir erst die Satzung ändern. und eine Satzungsänderung kostet Geld und Zeit, die hier vermutlich niemand hat.

      Bei vierjähriger Amtszeit ist es üblich den Stellvertreter zwei Jahre versetzt zu wählen. Maximale Länge der Amtszeit? Mögliche Beiratswahl aus dem Verlag?

      Beirat wird es keinen geben. Wir haben uns mehrheitliche gegen eine Begrenzung der durchgängigen Amtszeit entschieden. Es wird auch so schon zu wenig “Bewerber” geben, die sich um eines der Ämter reißen werden. Dass eine versetzte Amtszeit des Vertreters üblich ist, ist mir neu. Gibt es hierzu Beispiel und Begründungen dafür warum das dann besser sein soll?

      …ein Vorstandsmitglied mit der Ausübung zweier Vorstandsämter betraut (sollte so nicht gemacht werden.)

      Wir rechnen aktuell mit einer Anzahl der Gründungsmitglieder zwischen 10 und 20 Personen. Ich sehe keine Möglichkeit noch mehr Ämter zu schaffen. Wie möchtest du das auflösen bzw. handhaben?

      Wahl von zwei Kassenprüfer für zwei Jahre, auch hier eine um ein Jahr versetzte Wahl.  Wahl von Stimmzähler?

      Mit welchem Ziel? Und was ist ein Stimmzähler? Meinst du so etwas wie einen Wahlvorstand oder Wahlleiter? Auch hier verweise ich gerne auf die erwartbare geringe Mitgliederanzahl. 10-20 Gründungsmitglieder sind zu erwarten und in den ersten Jahren wird die Mitgliederzahl wohl eher nicht die 100 übersteigen.

      Zu §8 Mittel: Abstimmung über welche Höhe zum Fantreffen, bzw. Unterstützung anderer Fanprojekte?                                                          Hier gehört der Newsletter rein, der unter §6 steht.

      Ich werfe erneut die Frage in den Raum: Ein guter Vorstand, den wir in vollstem vertrauen gewählt haben, gibt nach der Entlastung des Kassenwarts den Haushaltsplan für das nächste Jahr zur Abstimmung in das Plenum. Ich persönlich brauche hier keine genaue Regelungen.
      Warum soll hier der Newsletter nochmal erwähnt werden? Dieser benötigt i. d. r. keine Mittel aus der Vereinskasse, oder?

      Zu §9 Kassenprüfung: Durchführung spätestens unmittelbar vor der Mitgliederversammlung?                                                                              Kassenbericht? Spendenbescheinigungen?

      Spendenbescheinigung ist nicht notwendig, da ein Verein ohne anerkannte Gemeinnützigkeit keine ausstellen darf.
      Einen Kassenbericht halte ich für selbstverständlich und sollte zu einer Mitgliederversammlung gereicht werden. Müssen wir das unbedingt in der Satzung regeln und warum?