Bei einem Fanclub bin ich auch mit dabei
Sehr gut! Jetzt sind wir zu sechst, soviel mir bekannt ist. Für die Gründung eines e. V. braucht man mindestens sieben. 🙂
Aus den Rechtsgrundlagen nach BGB geht nicht hervor, welche Staatsangehörigkeit die Mitglieder nachweisen können müssen. Also werden wir von vorneherein international. Umso besser! 🙂